Rechtsrahmen
Bundesrahmen für die Messtechnik, kommunale Durchführung
Der Bund regelt das Messgerät, die Kommune führt die Überwachung durch. Der messtechnische Rahmen bestimmt, welche Anforderungen ein Gerät erfüllen muss, bevor es in der amtlichen Verkehrsüberwachung eingesetzt wird. Diese Seite beschreibt diesen Rahmen; sie ist keine Rechtsberatung.
Messtechnik
Zulassung, Eichung und was daran hängt
Konformitätsbewertung statt Bauartzulassung
Bis Ende 2014 galt für Geschwindigkeitsmessgeräte die innerstaatliche Bauartzulassung. Seit dem 1. Januar 2015 gilt das System der Konformitätsbewertung nach dem Mess- und Eichgesetz. Die technischen Prüfungen sind im Wesentlichen dieselben geblieben, der formale Rahmen ist ein anderer.
Messgeräte für die amtliche Verkehrsüberwachung benötigen eine Konformitätsbewertung auf Grundlage der Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sowie eine gültige Eichung.
Anforderungskataloge der PTB
Für Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte gilt der Katalog PTB-A 12.01, für Rotlichtüberwachungsanlagen PTB-A 12.02. Die PTB erteilt die Baumusterprüfbescheinigungen unter anderem für Abschnittskontrollsysteme, für Geräte in Fahrzeugen und für erweiterte Lasersysteme. In Fragen der Softwaresicherheit arbeitet die zuständige Stelle mit der Metrologischen Software zusammen.
Die Zulassung ist grundsätzlich technologieoffen. Auch für satellitengestützte Geräte besteht ein eigener Anforderungskatalog.
Standardisiertes Messverfahren
Ein Begriff aus der Rechtsprechung, kein technisches Gütesiegel
Der Begriff des standardisierten Messverfahrens stammt aus der Rechtsprechung und beschreibt Verfahren, deren Ablauf so weit vereinheitlicht ist, dass er nicht in jedem Einzelfall vollständig dargelegt werden muss. Ob er auf ein bestimmtes Gerät und einen bestimmten Einsatz zutrifft, beurteilt die zuständige Stelle.
Wir leiten daraus keine Aussage über die Verwertbarkeit einer einzelnen Messung ab. Weder eine vorhandene noch eine fehlende Zulassung entscheidet für sich genommen über den Ausgang eines Verfahrens. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Was der Rahmen verlangt
Eine Konformitätsbewertung nach MessEG auf Grundlage der Anforderungen der PTB und eine gültige Eichung.
Was wir dokumentieren
Gerätekennung, Softwarestand und Eichdaten bleiben mit dem Vorgang verbunden und lassen sich gemeinsam vorlegen.
Was wir nicht beurteilen
Ob eine konkrete Messung im Einzelfall verwertbar ist, entscheidet die zuständige Stelle, nicht der Hersteller und nicht ein Softwareanbieter.
Zuständigkeiten
Bund, Länder und Kommunen
Bund
Der messtechnische Rahmen ist bundesrechtlich geregelt: Mess- und Eichgesetz, Mess- und Eichverordnung und die Anforderungen der PTB. Er gilt bundesweit einheitlich.
Länder
Die Polizeigesetze der Länder regeln Bereiche, in denen die Zuständigkeit beim Land liegt. Regelungen, die davon abhängen, sind länderspezifisch und lassen sich nicht verallgemeinern.
Kommunen
Die laufende Überwachung von Geschwindigkeit und Rotlicht findet in der Praxis auf kommunaler Ebene statt, häufig durch das Ordnungsamt. Der operative Ansprechpartner ist damit kommunal, der technische Rahmen bundesweit.
Abgrenzung
Kennzeichenerfassung ist ein anderes Thema
Die automatisierte Kennzeichenerfassung folgt einem eigenen rechtlichen Regime, mit eigener verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung und geteilten Zuständigkeiten. Sie ist nicht Gegenstand dieser Seite und wird von uns in Deutschland nicht als allgemeine Standardfunktion angeboten.
Ob und in welchem Rahmen eine solche Anwendung zulässig wäre, hängt von Zweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Stelle ab und erfordert eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
- Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung sind etablierte Verwaltungspraxis mit eigenem messtechnischem Rahmen.
- Die Rechtsprechung zur Kennzeichenerfassung wird darauf nicht übertragen.
- Beide Themen werden getrennt behandelt und nicht miteinander vermischt.
Menschliche Prüfung
Eine berechtigte Person bestätigt den Vorgang, bevor er weitergeht. Die unterstützte Verarbeitung verkleinert die Prüfliste; sie entscheidet nicht.
Beweisdokumentation
Bilder, Metadaten und Gerätedaten bleiben mit dem Vorgang verbunden und lassen sich gemeinsam vorlegen.
Fremdgeräte
NEXUS kann mit Geräten Dritter arbeiten, die bereits über die örtlich erforderlichen Zulassungen verfügen. Die Anbindung eines konkreten Modells wird im Einzelfall geprüft.
Keine eigene Zulassung
Zulassung und Eichung eines Messgeräts sind Sache seines Herstellers gegenüber der zuständigen Stelle. Wir erteilen keine Zulassungen und führen keine Eichungen durch.
Sprechen wir über Ihren Bestand
Wir beginnen mit dem, was bereits installiert und zugelassen ist.
